Gesundheit - Hilfe zur Selbsthilfe
Hinweis: Der Familienheilpraktiker ist kein Therapeut im Sinne des § 1 Heilpraktikergesetz. Die Anwendung der erlernten Therapien dient ausschließlich zum persönlichen, privaten
Gebrauch. Der FHP darf nicht gegen Entgelt Patienten therapieren.
Keine Vorkenntnisse erforderlich!